Fluggebiet Hörnle
Nachbarn links und rechts wünschen nicht, dass wir Ihre Wiesen betreten. Unbedingt beachten!!!
Von Oktober bis April kann in der Regel auf der Wiese gelandet werden (nur wenn Gras kürzer als 20 cm).
Ab April oder bei hohem Gras auf der Wiese unbedingt auf dem Grasweg landen (südlich der Wiese).
Zusammenlegen nur unmittelbar am Rand im Böschungsbereich oder auf dem Grasweg. Nicht durch Wiesen mit hohem Gras laufen! Wege benutzen!
Absolut kein Groundhandeln auf der Landewiese - sucht euch dafür einen eigenen Platz
Nur mit Einweisung. Vereinsmitglied muss anwesend sein. Eintragung in Gästeliste ist Pflicht.
- Alle Gäste müssen vor dem Start eine E-Mail an folgende Adresse: startliste@teufelsberg.net senden.
Inhalt: Name, Adresse, Telefon-Nr. und DHV-Nr. - Kosten für Gäste 5 EUR pro Ta - zahlbar direkt an ein Vereinsmitglied.
- Gäste dürfen nicht mit ihrem PkW zum Startplatz fahren.
- Jeder Gast-Flieger muss im Besitz einer gültigen Fluglizenz und der obligatorischen Haftpflichtversicherung sein.
- Jegliche Haftung gegenüber dem Verein, deren Vorstandschaft oder deren Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
- Bei schlechten Windverhältnissen darf nicht gestartet werden (z.B. nie starten bei Seitenwind oder gar Rückenwind oder starkem Wind oder bei großem Windgradient; großes Risiko!)
- Wenn der Hang nach dem Start nicht sofort trägt, unverzüglich Richtung Landeplatz fliegen (sehr flaches Gelände).
- Auf Stromleitung südlich des Landeplatzes achten.
- Nur auf regulären Parkplätzen parken (Höhengaststätte Hörnle)
- Nur auf regulärem Startplatz starten und auf regulärem Landeplatz landen
- Notlandungen in den Weinbergen unbedingt vermeiden, wenn möglich auf den Wegen notlanden.
- Bei Notlandungen, Schirm in den Reben oder Abstürzen in jedem Fall den Beauftragten für Luftaufsicht kontaktieren
Beauftragter für Luftaufsicht:
Gerhard Bader
Mobil 0162 9126100
Notrufe:
• Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
• Polizei: 110
Karte Hörnle
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